Ratgeber: Schneebedeckte Schilder - Was gilt?

Es schneit vielerorts. Und so manche Verkehrsschilder sind nicht mehr erkennbar. Und nun?

Huch, es schneit. So mancher im Flachland beheimatete Autofahrer reibt sich in diesem Winter verwundert die Augen ob der weißen Pracht, die sich bis in die tiefen Lagen blicken lässt und auch liegen bleibt. Der Schnee sorgt nicht auf den Straßen bei vielen Automobilisten für ungewohnte Fahrerlebnisse, er kann auch für Verwirrung sorgen. Denn bei heftigen Schneefällen werden auch Verkehrsschilder bedeckt. Doch was muss dann beachtet werden?

Verkehrszeichen müssen sichtbar sein, darauf weist die ARAG-Versicherung hin. Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm (Az.: III-3 RBs 336/09) müssen sie so aufgestellt sein, dass sie von Verkehrsteilnehmern einfach erfasst werden können Ist ein Verkehrsschild aufgrund von Witterungsbedingungen nicht mehr erkennbar, bleibt es daher für den Autofahrer unverbindlich.

Das bedeutet allerdings keinen Freibrief, alle zugeschneiten Schilder zu ignorieren. Zwar wird von einem ortsunkundigen Fahrer nicht verlangt, auszusteigen, um etwa ein verschneites Tempolimit-Schild nach seinen Vorgaben zu überprüfen, aber von ortskundigen Fahrern wird erwartet, sich an die Limits zu halten. Die Regel, dass innerorts nicht schneller als 50 km/h gefahren werden darf, gilt natürlich auch bei verschneiten Schildern. Ist man zu schnell unterwegs, droht ein Bußgeld.

Schilder, die an ihrer charakteristischen Form zu erkennen sind, müssen auch im zugeschneiten Zustand beachtet werden. Zu diesen Schildern zählen zum Beispiel das achteckige ,,Stopp"-Schild oder das auf der Spitze stehende Dreieck des ,,Vorfahrt achten"-Zeichens.

Beim Parken sollten Autofahrer besondere Umsicht walten lassen und ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen. Die ARAG empfiehlt Autofahrern, nach dem Parkvorgang gezielt nach vorhandenen Verbotsschildern umzusehen. Im Zweifelsfall sollten sie das fragliche Schild besser vom Schnee befreien, um sich zu informieren, welche Vorschrift anzuwenden ist. So vermeiden sie ein Bußgeld wegen Falschparkens zu vermeiden.

Gut lesbar müssen immer die Kennzeichen des Fahrzeugs sein. Autofahrer befreien sie am besten vor Fahrbeginn von Schnee. Sie sind zudem verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sie unterwegs immer gut lesbar sind. Ist das Wetter entsprechend, sollte zwischendurch bei einem Stopp Matsch und Dreck von den Nummernschildern entfernt werden.

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