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Klappbare Fahrräder lassen sich meist problemlos in einer Ecke, in einem Zwischenraum oder in den Gepäckbereichen abstellen Foto: Brompton

Ratgeber: Fahrradmitnahme im Zug - Umweltfreundlich und flexibel reisen

Wer klimafreundlich reisen will, steigt am besten in den Zug. Oder aufs Fahrrad. Bahn und Bike lassen sich auch kombinieren. Allerdings sind dabei ein paar Details zu beachten.

Intermodales Reisen erfreut sich in Deutschland wachsender Beliebtheit. Eine schon länger etablierte Spielart ist die Fahrradmitnahme im Rahmen einer Zugreise. Genutzt wird diese Möglichkeit vor allem von Pendlern und Urlaubern. Dieses Reiseformat ist besonders umweltfreundlich, zudem erhöht das Fahrrad die Flexibilität der Reisenden zwischen den Bahnhöfen sowie Ziel und Startpunkt. Die Deutsche Bahn sowie viele andere Eisenbahnverkehrsunternehmen erlauben und ermöglichen ihren Fahrgästen in der Regel die Mitnahme von Fahrrädern. Angebot, Kapazitäten und Preise können im Detail variieren. Hier eine Übersicht zu den wichtigsten Bedingungen.

,,Handelsübliche" Formate
Die Deutsche Bahn erlaubt die Mitnahme von maximal einem Fahrrad pro Fahrgast. Dabei sollte es sich um ,,handelsübliche" Vertreter dieser Gattung mit zwei Rädern handeln. Das schließt auch Tandems, Liegeräder und Pedelecs mit ein. Zulassungspflichtige und damit in der Regel über 25 km/h schnelle S-Pedelecs sind hingegen von einer Mitnahme in Zügen der Bahn ausgeschlossen.

Für Fernzüge besteht Buchungspflicht
Wer ein Fahrrad in Fernzügen mitnehmen will, sollte bei seiner Reisebuchung gezielt nach Verbindungen suchen, die eine Mitnahme erlauben. Wer über die App DB Navigator nach passenden Verbindungen sucht., aktiviert dazu im Untermenü ,,Optionen" das Auswahlkriterium ,,Fahrradmitnahme möglich". Dann werden nur die Zugverbindungen aufgelistet, bei denen die Vorsetzungen zur Fahrradmitnahme gegeben sind. In der Regel gehört dann zum Zug mindestens ein Wagon, der spezielle Bereiche für den Fahrradtransport bietet. Ein meist am Wagon-Einstieg angebrachtes Fahrradsymbol weist auf diese Bereiche hin. Da das Kontingent an Fahrradstellplätzen begrenzt ist, muss der Reisende unbedingt vorher auch einen Stellplatz für seine Reise reservieren, was in der Regel im Rahmen der Reisebuchung geschieht. Sollten alle vorhandenen Stellplätze bereits von anderen Fahrgästen reserviert sein, ist auch das Mitnahme-Kontingent erschöpft. Findet sich eine passende Verbindung mit freien Mitnahmeplätzen, muss der Buchende entsprechend unter dem Menüpunkt ,,Reisende" zusätzlich noch ein Fahrrad hinzuwählen. Der Aufpreis für die Fahrradmitnahme wird dann zu den in der Angebotsauswahl angezeigten Preisen automatisch addiert. Innerhalb Deutschlands variiert dieser Streckenabhängig zwischen 7,50 und 12,90 Euro. Bei grenzüberschreitenden Reisen sind es laut DB ab 7,50 Euro.

Alternative Bikesharing
Sind Mitnahme-Kontingente erschöpft oder keine passende Verbindung verfügbar, haben dank Bikesharing Bahnreisende dennoch die Möglichkeit, am Zielort auf ein Fahrrad umzusteigen. ,,Call a Bike" heißt etwa das bundesweite Angebot der Deutschen Bahn. Über dieses stehen in mehr als 80 Städten und Kommunen über 13.000 Leihfahrräder zur Wahl, die sich direkt vor Ort und spontan per App anmieten lassen.

Kostenlose und flexible Fahrradmitnahme
Es gibt übrigens auch Möglichkeiten der kostenlosen Fahrradmitnahme in Fernzügen. Privilegiert sind Inhaber der Bahncard 100, für die eine Fahrradmitnahme grundsätzlich ohne Zusatzkosten möglich ist. Ebenfalls in der Regel kostenlos ist die Mitnahme von Falträdern. Sind diese nicht übermäßig sperrig, lassen sich klappbare Fahrräder meist problemlos in einer Ecke, in einem Zwischenraum oder in den Gepäckbereichen abstellen. Die Bahn behandelt diese dann wie Gepäckstücke, deren Mitnahme ja ebenfalls kostenfrei ist. Vor allem für Pendler kann sich die Investition in ein Klapprad lohnen, denn über einen längeren Zeitraum lässt sich damit viel Geld sparen. Darüber hinaus ist die Faltrad-Mitnahme flexibler, da man nicht auf reservierungspflichtige Fahrradmitnahmeplätze angewiesen ist.

Mitnahme in Zügen des Nahverkehrs
Ebenfalls kostenlos ist die Faltrad-Mitnahme in der Regel in den Zügen des Nahverkehrs. Wer hier ein reguläres Fahrrad transportieren will, kann dies auch spontan ohne Reservierung, allerdings muss in fast allen Fällen zusätzlich zum Personen- noch ein Fahrradticket gelöst werden. Über die Deutsche Bahn lassen sich verbund- und bundeslandübergreifend Fahrradtagestickets zum Preis von 6,50 Euro buchen. Sie gelten einen ganzen Tag lang für Züge des Nahverkehrs (RE, RB und S-Bahnen).
Die regionalen Verkehrsverbünde haben hingegen eigene Tarife für die Fahrradmitnahme. Beim Verkehrsverbund Berlin/Brandenburg (VBB) variieren die Preise für Einzelfahrscheine zur Fahrradmitnahme abhängig von Region und Strecke zwischen 1,70 bis 4,00 Euro. Für ein Tagesticket reicht die Preisspanne von 4,50 bis 6,00 Euro. Monatskarten für die Fahrradmitnahme kosten hingegen zwischen 12,80 bis 26,60 Euro.

Wer ein Deutschlandticket besitzt, kann in der Regel dazu noch ein Upgrade zur Fahrradmitnahme buchen. Auch hier gibt es wieder regionale Unterschiede. Beispiel Nordrhein-Westfalen: Hier werden für diese Zusatzoption 39 Euro pro Monat aufgerufen. Das NRW-Fahrradticket in Kombination mit dem Deutschlandticket ist allerdings nur innerhalb der Bundeslandgrenzen gültig.

In den Zügen des Nahverkehrs gibt es in der Regel keine festgelegten Einzelstellplätze, sondern Bereiche, in denen abgestellt werden darf, sofern auch ausreichend Platz vorhanden ist. Sind die Züge nahezu voll oder die Abstellbereiche etwa von Kinderwagen belegt, sind Fahrradmitnehmer dazu angehalten, auf den nächsten und hoffentlich leeren Zug zu warten. Eine Mitnahmegarantie gibt es für Fahrräder im Nahverkehr also nicht. Wer mit einem Rad in einen vollen Wagon drängt, muss damit rechnen, dass er vom Zugpersonal angewiesen wird, wieder auszusteigen.

Etikette-Regeln
Bahnreisende, die ihr Fahrrad in Zügen mitnehmen wollen, sind zu Rücksichtnahme gegenüber anderen Reisenden sowie zur Wahrung der allgemeinen Sicherheit aufgefordert. Hier gibt es einige Etikette-Regeln, die es zu berücksichtigen gilt. So sollten generell Fahrräder im Zug keine Fluchtwege sowie Ein- und Ausgänge versperren. Außerdem sollte das Fahrrad gegen Wegrollen oder Umfallen gesichert sein. Meistens sind in Mehrzweck-Abteilen Klappsitzbereiche für die Fahrradmitnahme vorgesehen. Hier sollten die Fahrräder dann möglichst platzsparend an die Wand mit den eingeklappten Sitzen angelehnt abgestellt werden.

Auch wenn es verführerisch leer auf den Bahnsteigen zugehen mag: Generell ist es hier verboten, sich aufs Fahrrad zu schwingen. Selbst wenn man es eilig hat, wird im gesamten Bahnhofsbereich das Fahrrad geschoben. Grundsätzlich rät die Bahn den Reisenden mit Fahrrad, etwas mehr Zeit beim Ein- und Umsteigen einzuplanen, denn mit einem Fahrrad wird das Einsteigen meist etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen.

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